Aufgabe der verantwortlichen Aufsichtsperson:
Durchführung/Leitung des Schießbetriebs.
Der bestandene Schießleiterlehrgang berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit eines Schießleiters nach der entsprechenden Schießsportordnung (Sporthandbuch) auf Grundlage des § 27 Abs. 7 Nr. 1 WaffG i.V.m. §§ 10 Abs. 3 und 11 AWaffV.
Lehrgangsvoraussetzungen:
Kursdauer:
Das Seminar wird in einem Zeitraum von 5 Stunden abgehalten.
Seminarziel:
Information:
Erst ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 5 Personen wird der Kurs durchgeführt. Sollte die Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, werden Sie automatisch für den nächsten Termin vorgemerkt. In diesem Fall werden Sie von uns kontaktiert und entsprechend informiert.
Für den Onlinekurs ist eine aktive Onlinepräsenz notwendig. Die Prüfungsabschnitte müssen vor Ort abgehalten werden.
Lektüre und Schreibmaterial werden vom Bildungsträger gestellt.
Seminardauer: 4 Std.
Die maximale Teilnehmerzahl beschränkt sich auf 10 Personen
Befähigt zum Leiten eines Schießbetriebes für Sportschützen, Jäger oder sonstige Schützen nach einer gültigen Sportordnung, anerkannten Regelwerk und Ausbildungsplans.
Der Kurs beinhaltet auch die Befähigung zur Schießaufsicht
Alle Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung ein Zertifikat und Ausweis.
Achtung: Einige Verbände bilden Ihre eigenen Aufsichtspersonen aus, hierzu sollte vorab abgeklärt werden ob für den eigenen Verein die Befähigung ausreichend ist. Für einen alleine ist die Voraussetzung damit auf jeden fall begründet.
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Seminardauer: 4 Std.
Die maximale Teilnehmerzahl beschränkt sich auf 10 Personen
Befähigt zur Ausübung als Aufsichtsperson (nicht für Jugendarbeit, gesonderte Befähigung notwendig) für sich selbst oder anderer Schützenteilnehmer (Sportschützen, Jäger oder sonstige Schützen nach einer gültigen Sportordnung, anerkannten Regelwerk und Ausbildungsplans.)
Zur Ablegung der Befähigung ist keine Prüfung notwendig
Alle Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat und Ausweis.
Achtung: Einige Verbände bilden Ihre eigenen Aufsichtspersonen aus, hierzu sollte vorab abgeklärt werden ob für den eigenen Verein die Befähigung ausreichend ist. Für einen alleine ist die Voraussetzung damit auf jeden fall begründet.
*Mit der Anmeldung stimmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Bitte beachten Sie nach absenden der Anmeldung gehen Sie eine verbindliche Kursanmeldung ein, die bei Stornierung evtl. mit Kostenverbunden ist.